Bericht Shark Info
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Foto: Sandtiger Hai
© Shark Info / Doug Perrine
Dieses Bild ist mit einem elektronischen Wasserzeichen versehen.
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Elf Haiarten sollen von der Internationalen Naturschutz-Union (IUCN) auf
die Rote Liste gesetzt und dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) unterstellt
werden. Darunter der Weisse Hai, der Herings-, der Riesen-, der Wal- und der
Gangeshai. Dies verlangt die Haispezialisten-Gruppe der Internationalen Naturschutz-Union (IUCN).
Als in besorgniserregendem Zustand gelten zwar etwa siebzig der 380 bekannten Haiarten.
Mangels genügender Daten werden jedoch neben den lediglich elf Haiarten nur
sechs Rochenarten zum Schutz vorgeschlagen. Es wäre das erste Mal, dass Haie und Rochen
im Washingtoner Abkommen aufgeführt würden und so einen internationalen Schutz-Status
erhielten. Dies vor dem Hintergrund, dass heute zwei Drittel der Ozeane als überfischt
gelten. Die endgültige Entscheidung fällt 1997 an der CITES-Konferenz in Zimbabwe.
Haie reagieren auf eine Überfischung äusserst sensibel. So etwa hat Norwegen 1960
bis 1974 den Heringshai (Lamna nasus) in seinen eigenen und angrenzenden Gewässern
derart intensiv befischt, dass dort die Bestände zusammenbrachen und sich bis heute
nie mehr erholt haben. Dasselbe Schicksal widerfuhr dem Riesenhai (Cetorhinus maximus) der
zur Zeit des Zweiten Weltkrieges seiner Vitamin-A-reichen Leber wegen überfischt
wurde. Erhebungen zeigen, dass sich die Riesenhai-Populationen auch fünfzig Jahre
nach dem intensiven Befischen nicht erholt haben.
Der Grund, weshalb Haie auf Übernutzung weitaus anfälliger sind als Knochenfische,
liegt an ihrer Biologie. Als sogenannte K-Strategen werden diese Knorpelfische meist
spät fortpflanzungsfähig, haben lange Schwangerschaften und nur wenige Nachkommen.
Der Dornhai (Squalus acanthias) zum Beispiel erlangt seine Geschlechtsreife erst mit 25
Jahren und hat eine Tragzeit von 22 Monaten.
Das Grundproblem bei den Schutzbemühungen sind fehlende Daten. Da die Fischerei-Industrie
den Haifang nahezu nirgends statistisch erfasste, gibt es nur für sehr wenige Arten
detaillierte Informationen. Diese sind aber Voraussetzung, um in einem der Anhänge
des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) berücksichtigt zu werden. Die fehlenden
Daten sind der Hauptgrund dafür, dass die IUCN in einem ersten Versuch lediglich
deren elf in ihre Rote Liste aufnehmen will, um sie der CITES für Handelsbeschränkungen,
bzw. -verbote vorzuschlagen. Dies obschon Haiforscher davon ausgehen, dass heute
von den etwa 380 Arten mindestens 70 in besorgniserregendem Zustand sind.
Bis heute hat die IUCN erst die drei grössten Haiarten auf der Roten Liste: den Weissen
Hai, den Walhai und den Riesenhai. Nach zwei Konferenzen im Mai und Juni dieses Jahres
in London und New Orleans will nun die Haispezialisten-Gruppe (SSG) der IUCN insgesamt
elf Hai- und sechs Rochenarten für die Rote Liste und deren Integration ins
Washingtoner Artenschutzabkommen vorschlagen. Die Rochen sind den Haien eng verwandt.
Die elf Haiarten sind: Sandtiger (Carcharias taurus) Riesenhai, (Cetorhinus maximus)
Weisser Hai (Carcharodon carcharias) Heringshai (Lamna nasus)
Walhai (Rhincodon typus)
Schwarzspitzenhai (Carcharhinus limbatus) Düsterer Hai (Carcharhinus obscurus)
Grossflossenhai / Sandbankhai (Carcharhinus plumbeus) Gangeshai
(Glyphis gangeticus) Schokoladenhai (Dalatias licha)
Sechskiemenhai (Hexanchus griseus)
Im September dieses Jahres entscheidet die IUCN definitiv, welche Hai- und Rochenarten
sie auf die Rote Liste setzen will. Dies zusammen mit etwa 120 Knochenfisch-Arten.
An der CITES-Konferenz im Juli 1997 in Zimbabwe wird entschieden, welche Arten in
das Washingtoner Abkommen aufgenommen werden. Es wird das erste Mal in der Geschichte
des Naturschutzes sein, dass Haie und Rochen internationalem Schutz unterstellt werden.
Laut der FAO, der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Uno, werden jedes
Jahr 1,3 Millionen Tonnen Haie gefangen - davon sind 600 000 Tonnen Beifang, der meist
ungenutzt weggeworfen wird.
- August 1996 in Brisbane (Australien): die Haispezialisten-Gruppe (SSG) verabschiedet
zuhanden der IUCN die definitiven Vorschläge für die Rote Liste. Als Entscheidungsgrundlagen
dienen vor allem auch die bis dahin erhältlichen Daten der neuesten TRAFFIC-Studie.
TRAFFIC: «Wildlife Trade Monitoring Programme», ein gemeinsames Programm
von WWF und IUCN. Die Studie enthält die aktuellsten Zahlen über den Handel mit Haien.
- September 1996: die IUCN entscheidet über die Aufnahme der vorgeschlagenen Arten
in die Rote Liste.
- Juli 1997 in Zimbabwe: die CITES entscheidet, ob die von der IUCN vorgeschlagenen
Hai-, und Rochenarten unter das Washingtoner Artenschutzabkommen über den Handel
mit gefährdeten Arten gestellt werden oder nicht.
Seit dem 30. November 1994 sind die Bedrohungskriterien der IUCN neu definiert:
- EX:«Ausgestorben» (Extinct). Keine Zweifel daran, dass auch das letzte
Exemplar der Art ausgestorben ist.
- EW: «Im natürlichen Lebensraum ausgestorben» (Exstinct in the Wild). Die
Art lebt nur noch in Zuchten, in Gefangenschaft oder in Populationen, die nicht mehr
an ihrem ursprünglichen Ort leben.
- CR: «Kritischer Gefährdungszustand» (Critically Endangered). Die Art ist
einem extrem hohen Risiko ausgesetzt und gerät in Gefahr, in nächster Zeit auszusterben.
- EN: «Bedroht» (Endangered). Nicht in kritischem Gefährdungszustand (CR),
jedoch mit Anzeichen, dass die Art in Zukunft ausstirbt.
- VU: «Gefährdet»(Vulnerable). Weder CR noch EN - jedoch trotzdem mit Anzeichen,
dass die Art aussterben könnte.
- LR: «Geringe Gefährdung» (Lower Risk). Die Art wurde zwar untersucht, fällt
jedoch in keine der oben erwähnten Kategorien, LR ist in drei Unter-Kategorien aufgeteilt:
* cd: «Schutz vorgesehen» (conservation dependent). Die Art steht unter einem
Beobachtungsprogramm und kann innerhalb fünf Jahren in einer der oben genannten Kategorien
eingestuft werden.
* nt: «Nahe dem bedrohten Zustand» (near threatened). Bereits nicht mehr cd,
nahe dem VU-Status.
* lc: «Bestand noch nicht besorgniserregend» (least concern). Kategorie, die
weder auf cd noch auf nt zutrifft.
- DD: «Keine genügenden Daten» (Data Deficient). Über die Art existieren
noch keine genügende Daten. Eine Zuordnung in die aufgeführten Kategorien ist deshalb
nicht möglich.
(Shark Info stellt Ihnen auf Wunsch die
ausführliche Fassung der neuen IUCN Bedrohungskriterien zu).
Veröffentlichung nur mit Quellenangabe: Shark Info
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