Von Shark Info
Dieser Artikel basiert auf einer Zusammenfassung des AFS Policy Statements
«Management of Sharks and their Relatives (Elasmobranchii)» mit freundlicher
Genehmigung von J. A. Musick*, G. Burgess**, G. Cailliet***, M. Cahmi**** und S.
Fordham*****.
Die regionalen Institutionen in den USA müssen der Bewirtschaftung
von Haien und Rochen einen hohen Stellenwert einräumen, da sie mit ihrer geringen
Wachstumsrate sehr anfällig auf Überfischung und Zusammenfall der Bestände sind,
so ein Vorschlag der «American Fisheries Society» (AFS).
Haie und Rochen umfassen ca. 1000 Arten, wobei die meisten eine
langsame Wachstumsrate mit später Geschlechtsreife und eine geringe Ei- oder
Nachwuchszahl haben. Solche Eigenschaften widerspiegeln eine geringe
Populationsgrössenzunahme, verbunden mit einer grossen Anfälligkeit auf jede Form
von Fischerei. Entsprechend ist eine Bewirtschaftung der Hai- und Rochenbestände
unabdingbar. Dies war und ist für die Mehrheit dieser Fischereien, die sich
weltweit entwickelten, jedoch nicht der Fall. Da viele dieser grossen Hai- und
Rochenarten aber auch ein sehr ausgedehntes Wanderverhalten zeigen, ist es
ebenfalls notwendig, dass nicht nur staatliche und nationale, sondern auch
internationale Abkommen zur Bewirtschaftung erstellt werden müssen.
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Ein Riesenhai (Cetorhinus maximus).
Sie sind nach den Walhaien die zweitgösste
Haiart.
© J. Stafford-Deitsch
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Einige gut dokumentierte Fälle zusammengebrochener Haibestände
durch intensive Fischerei sind bekannt, wie beispielsweise für die Heringshaie
(Lamna nasus) im nördlichen Atlantik, die Suppenflossenhaie (Galeorhinus galeus)
Kaliforniens und Australiens, die Riesenhaie (Cetorhinus maximus) und Dornhaie
(Squalus acanthias) der Nordsee, und in neuerer Zeit auch für die grossen Arten
vor der Ostküste der USA. Die grösste Bedrohung scheint dabei von den
Mischfischereien auszugehen, die sich nicht primär auf Haie oder Rochen
konzentrieren, sondern generell alle Fischarten fangen. Für diese Fischer spielt
es keine Rolle, ob die dabei gefangenen Haie und Rochen deutliche Abnahmen
erleiden, da sie nicht die Zielgruppe dieser Fischerei darstellen. Ein weiteres
Problem ergibt sich daraus, dass wenn Haie und Rochen in den Statistiken einmal
aufgelistet sind, diese nicht als Einzelarten aufgeführt werden, sondern in «Haie»
oder «Rochen» zusammenfasst, was unbemerkt zu starken Veränderungen der
entsprechenden Populationen führen kann. Einige der grossen Hai- und Rochenarten
besitzen eine Populationsdynamik, die eher den Walen oder Meeresschildkröten
entspricht. Die beiden letzteren Gruppen sind weitgehend als bedrohte Arten
erkannt, und entsprechende Schutzmassnahmen wurden ergriffen. Obwohl einige der
Grossrochenarten ebenfalls vom Aussterben bedroht sind, existiert keine
entsprechende, internationale [Anm. d. Red.] Regelung. Eine derartige Regelung
fehlt auch für bedrohte Haiarten wie Sandtigerhaie, Düstere Haie und Nachthaie,
die erst kürzlich vom «National Marine Fisheries Service» (NMFS, US Department of
Commerce) wegen starker Abnahme der Bestände durch Überfischung auf die
Kandidatenliste bedrohter Tierarten aufgenommen wurde.
Auch wenn die Gefahr des Aussterbens einer Art erkannt wird, bedeutet
das noch nicht, dass diese Art auch geschützt respektive vor weiterer Befischung
befreit wird. So besitzt zum Beispiel der Düstere Hai (Carcharhinus obscurus) eine
der langsamsten Wachstumskurven innerhalb der Wirbeltiere mit entsprechend spätem
Erreichen der Geschlechtsreife (20 Jahre). Seine Bestände zeigten im westlichen
Nordatlantik in den letzten Jahren einen 80-prozentigen Rückgang. Doch obwohl
diese Art auf den entsprechenden Listen aufgeführt ist, können die Tiere nach wie
vor gefischt werden, da die Bestimmungen aufgrund gerichtlicher Verfügung noch
nicht in Kraft getreten sind.
Kürzlich diskutierte nun auch die
FAO (Food and Agriculture Organization) die Lage der Haibestände auf weltweiter
Basis und machte basierend auf einer Initiative der CITES (Convention on
International Trade in Endangered Species) entsprechende Vorschläge bezüglich
deren Bewirtschaftung. Ein Grossteil der schnell expandierenden Haifischerei wurde
durch die Flossenfischerei angekurbelt. Der Bedarf an Haiflossen, hauptsächlich
für Suppen verwendet, schnellte Mitte der 80er Jahre in die Höhe und der Marktwert
von Flossen stieg von 1 Dollar pro Pfund auf mehr als 30 Dollar und höher. Bei der
Flossenfischerei werden nur Flossen gelandet («Finning»), der Rest des Hais wird
wieder ins Meer geworfen. Diese Methode ist nicht nur verschwenderisch, sondern
auch unethisch und äusserst grausam und steht im Gegensatz zu den FAO Vorschlägen.
Einige US-Staaten und der Fischereibewirtschaftungsplan des NMFS für atlantische
Haie erklärten nun «Finning» entlang der Altantikküste und Teil der
US-Pazifikküste als gesetzeswidrig.
Küstennahe Haiarten der US-Atlantikregion unternehmen
ausgedehnte Wanderungen und schwimmen in kälteren Jahreszeiten in südlichere
Regionen. Hochseearten wie zum Beispiel der Kurzflossen-Mako (Isurus oxyrhynchus)
und der Blauhai (Prionace glauca) wandern sogar über den gesamten Atlantik.
Entsprechend brauchen solche Arten, die über Staatsgrenzen hinaus wandern,
bilaterale und multilaterale Bewirtschaftungs-Vereinbarungen.
Die nachfolgenden Vorschläge stammen auszugsweise aus «Management of
Sharks and their Relatives» by J. A. Musick et al., AFS Policy Statement; mit
freundlicher Genehmigung.
Bewirtschaftung: Bedingt durch die geringen Wachstumsraten vieler Hai- und
Rochenarten, muss deren Bewirtschaftung eine hohe Dringlichkeit zugeschrieben
werden, denn sonst drohen durch Überfischung Populationszusammenbrüche.
Fischereifachleute müssen besonderes Augenmerk auf die Hai- und Rochenarten legen,
die weniger produktiv sind und in der Mischfischerei gefangen werden. Dabei
sollten die Bewirtschafter die Biomasse der Populationen über den Niveaus halten,
die normalerweise als ausreichend angesehen werden.
Verfügungen: Eine Bewirtschaftung sollte vermehrt Augenmerk darauf legen, dass
durch entsprechende Quotenregelung und Grössenbeschränkung keine Jungtiere
überbefischt werden, um einen entsprechenden Nachwuchs zu garantieren. Eine
Bewirtschaftung sollte den gesamten Haikörper verwenden, und «Finning» als solches
generell und weltweit [Anm. d. Red.] verboten werden. Es sollte gesetzlich
verankert werden, dass noch lebende Haie vom Haken gelöst und wieder freigelassen
werden müssen.
Übereinkunft: Zwischen Fischereinationen müssen multilaterale Abkommen für weit
wandernde Arten getroffen werden. Die USA soll ihre Führungsrolle bei der
Anwendung internationaler Vorschläge weiterhin beibehalten und mit technischer und
finanzieller Unterstützung anderen Nationen helfen, lokale
Haibewirtschaftungspläne in die Wege zu leiten.
Wissenschaft: Forschungsprojekte über Fischerei-Praktiken sollten unterstützt
werden, die den Beifang von Haien und Rochen reduzieren und deren Überlebensrate
nach Wiederfreilassung erhöht.
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J. A. Musick ist Leiter des Programms für
Wirbeltierökologie und Systematik
am VIMS (Virginia Institute of Marine Science),
Gloucester Point, USA.
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G. Burgess ist Vizepräsident der IUCN/SSC
Haispezialisten-Gruppe, Florida Museum,
Gainesville, USA. |
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G. Cailliet ist Professor am «Moss Landing Marine
Laboratories», Kalifornien, USA. |
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M. Camhi ist stellvertretende Leiterin der
IUCN/SSC Haispezialisten-Gruppe,
Living Oceans Program, Islip, New York. |
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S. Fordham ist Fischerei-Projektleiterin des «Center
for Marine Conservation», Washington, DC. |
Weiterführende Literatur
Musick, J. A. (1999). Ecology and conservation of
long-lived marine animals. Page 1-10 in J. A. Musick, ed. Life in the slow lane:
ecology and conservation of long-lived marine animals. Am. Fish. Soc. Symp. 23.
Musick, J. A. (1999). Criteria to define extinction risk in marine fishes. The
American Fisheries Society initiatives. Fisheries 24(12): 6-14.
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Veröffentlichung nur mit Quellenangabe: Shark Info / Shark Info
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