Shark Info Logo


Shark Info   (29.06.1996)

Author

  Intro:

Vorbereitung für CITES Konferenz 1997 in Zimbabwe

Shark Info

  Hauptartikel:

Elf Haiarten auf die Rote Liste

Shark Info

  Artikel 1:

IUCN / SGG / CITES: Wer ist wer?

Shark Info

  Fact Sheet:

Die Augen der Haie

Shark Info


IUCN / SGG / CITES: Wer ist wer?

Bericht Shark Info

Die IUCN (World Conservation Union / Internationale Naturschutz-Union) mit Sitz in Gland (Schweiz) wurde 1948 von der UNESCO gegründet. Sie erstellt die Roten Listen über bedrohte Arten. Die IUCN bietet wissenschaftliche Informationen, technische Beratung und Richtlinien für Naturschutzprojekte der Mitgliedländer. Zur IUCN gehören 128 Regierungsstellen aus 118 Mitgliedstaaten und 416 private Nonprofit-Organisationen, sogenannte NGO's (Non Government Organisations). Die IUCN ist das wichtigste und umfassendste Naturschutz-Netzwerk der Welt. Eine zentrale Bedeutung kommt der «Species Survival Commission» (SSC) zu, einer des sechs IUCN-Kommissionen. Diese Kommission erarbeitet die Schutzstrategien für die zentrale IUCN-Zielsetzung: Erhaltung der biologischen Vielfalt. Wichtigstes Arbeitsinstrument dazu sind die etwa hundert IUCN-Spezialistengruppen, die sich jeweils einer Artengruppe widmen.

Eine davon ist die Haispezialisten-Gruppe (Shark Specialist Group SSG). Sie benannte an ihren diesjährigen Konferenzen im Mai (London) und Juni (New Orleans) vorläufig elf Hai- und sechs Rochenarten, die von der IUCN auf die Rote Liste gesetzt werden sollten. Die endgültigen Vorschläge dazu, zu denen die SSG auch Schutz-Strategien (z.B. Moratorien, Fangverbote) ausarbeitet, werden an der SSG-Konferenz im August in Brisbane (Australien) 1996 zuhanden der IUCN verabschiedet.

Die IUCN-Vorschläge werden in die Verhandlungen der CITES eingebracht (Convention in International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora. Übereinkommen über den internat. Handel mit gefährdeten Arten der Tier- und Pflanzenwelt - kurz: Washingtoner Artenschutzabkommen). Die CITES regelt international rechtsverbindlich den Handel mit bedrohten Arten. Das Abkommen umfasst drei Anhänge. Arten, die im Anhang 1 aufgeführt sind, dürfen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht mehr gehandelt werden. Anhang 2: Diese Arten dürfen nur noch mit Export- und Importbewilligungen gehandelt werden. Anhang 3: Darin sind Arten aufgeführt, die in einzelnen Ländern bedroht sind und für die Exportbestimmungen erlassen werden können.

Bei den Schutzbemühungen für Haie und Rochen gibt es verschiedene Hürden. Die von der IUCN formulierten Bedrohungskriterien sind auf Landtiere zugeschnitten; im Wasser lebende Arten haben eine andere Biologie. Deswegen lassen sich diese Bedrohungskriterien nicht problemlos auf aquatische Lebewesen übertragen. Zudem: trotz der internationalen Rechtsverbindlichkeit von CITES-Übereinkommen ist deren Umsetzung mangels genügender Kontrollierbarkeit oft schwierig.

Veröffentlichung nur mit Quellenangabe: Shark Info



  top

 

modifiziert: 04.06.2016 11:48