Bericht Shark Info
Die IUCN (World Conservation Union / Internationale Naturschutz-Union) mit Sitz in
Gland (Schweiz) wurde 1948 von der UNESCO gegründet. Sie erstellt die Roten Listen
über bedrohte Arten. Die IUCN bietet wissenschaftliche Informationen, technische
Beratung und Richtlinien für Naturschutzprojekte der Mitgliedländer.
Zur IUCN gehören 128 Regierungsstellen
aus 118 Mitgliedstaaten und 416 private Nonprofit-Organisationen, sogenannte NGO's
(Non Government Organisations). Die IUCN ist das wichtigste und
umfassendste Naturschutz-Netzwerk der Welt. Eine zentrale Bedeutung kommt der «Species Survival
Commission» (SSC) zu, einer des sechs IUCN-Kommissionen. Diese Kommission erarbeitet
die Schutzstrategien für die zentrale IUCN-Zielsetzung: Erhaltung der
biologischen Vielfalt. Wichtigstes Arbeitsinstrument dazu sind die etwa hundert
IUCN-Spezialistengruppen,
die sich jeweils einer Artengruppe widmen.
Eine davon ist die Haispezialisten-Gruppe (Shark Specialist Group SSG). Sie benannte
an ihren diesjährigen Konferenzen im Mai (London) und Juni (New Orleans) vorläufig
elf Hai- und sechs Rochenarten, die von der IUCN auf die Rote Liste gesetzt werden
sollten. Die endgültigen Vorschläge dazu, zu denen die SSG auch Schutz-Strategien (z.B.
Moratorien, Fangverbote) ausarbeitet, werden an der SSG-Konferenz im August in Brisbane
(Australien) 1996 zuhanden der IUCN verabschiedet.
Die IUCN-Vorschläge werden in die Verhandlungen der CITES eingebracht (Convention
in International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora. Übereinkommen
über den internat. Handel mit gefährdeten Arten der Tier- und Pflanzenwelt - kurz:
Washingtoner Artenschutzabkommen). Die CITES regelt international rechtsverbindlich den Handel
mit bedrohten Arten. Das Abkommen umfasst drei Anhänge. Arten, die im Anhang 1 aufgeführt
sind, dürfen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht mehr gehandelt werden.
Anhang 2: Diese Arten dürfen nur noch mit Export- und Importbewilligungen gehandelt
werden. Anhang 3: Darin sind Arten aufgeführt, die in einzelnen Ländern bedroht sind
und für die Exportbestimmungen erlassen werden können.
Bei den Schutzbemühungen für Haie und Rochen gibt es verschiedene Hürden. Die von
der IUCN formulierten Bedrohungskriterien sind auf Landtiere zugeschnitten; im Wasser
lebende Arten haben eine andere Biologie. Deswegen lassen sich diese Bedrohungskriterien nicht problemlos auf aquatische Lebewesen übertragen. Zudem: trotz der internationalen
Rechtsverbindlichkeit von CITES-Übereinkommen ist deren Umsetzung mangels genügender
Kontrollierbarkeit oft schwierig.
Veröffentlichung nur mit Quellenangabe: Shark Info
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